
Kosten & Eigenbeitrag AHK-Geschäftsreisen
Die Reisekosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung und Transport vor Ort etc. trägt jedes teilnehmende Unternehmen selbst.
Aktueller Hinweis: Für AHK-Geschäftsreisen wird ab Mai 2020 bis auf Weiteres kein Eigenbeitrag erhoben.
De-minimis
Die AHK-Geschäftsreisen werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert. Wenn Ihr Unternehmen an einer AHK-Geschäftsreise teilnimmt, profitieren Sie im Zuge des Programms von individuellen und unternehmensbezogenen Leistungen, bei denen es sich um Subventionen in Form von sogenannten De-minimis handelt.
Damit Ihrem Unternehmen diese Subvention (d.h. die Teilnahme an der AHK-Geschäftsreise) gewährt werden kann, darf Ihr Unternehmen innerhalb der letzten drei Steuerjahre den Höchstbetrag von 200.000 EUR De-minimis Beihilfen nicht überschritten haben. Sollte Ihr Unternehmen die oben genannte Grenze an De-minimis-Leistungen doch bereits überschritten haben, sprechen Sie uns gerne an. Weitere Details können Sie der nachfolgenden De-minimis-Erklärung inklusive Erläuterungen entnehmen.