Exportmarkt: POLEN

Die letzte Novelle des Gesetzes über Erneuerbare Energien (EEG) vom 2018 schafft gute rechtliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung von erneuerbaren Energien und somit auch für Energiegenossenschaften und Energiecluster in Polen. Gemäß den Vorschriften gilt ein neues Auktionsmodell, durch das zukünftig für neue EE-Anlagen bis 1 MW und über 1 MW getrennte Auktionen durchgeführt werden. Dabei sollen auf Anlagen bis 1 MW 25 % der Energiemenge entfallen.

Das EEG sieht ferner vor, dass die Technologien mit der größten Förderung rechnen können, die Energie auf eine stabile und vorhersehbare Art und Weise erzeugen. Dies sieht auch die maximale Nutzung von lokalen Ressourcen, die Erhöhung der Energieeffizienz auf allen Ebenen, die Teilnahme der Bürger sowie die Berücksichtigung der gesellschaftlichen Kosten dieser Lösungen vor. Durch die Gründung von sogenannten Energieclustern soll die Erzeugung und der Verbrauch der Energie auf einem gewissen Gebiet integriert und die Energieautarkie maximiert werden.

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